Kostenlose Nachhilfe über das Bildungspaket (BuT) ist für Kinder und Jugendliche möglich, deren Familien bestimmte Sozialleistungen beziehen. Der Antrag muss bei der zuständigen Behörde gestellt werden, das ist je nach Leistung das Jobcenter oder das Bürgeramt/Landratsamt. Eine Schulbescheinigung ist erforderlich, die den zusätzlichen Förderbedarf bestätigt.
So beantragen Sie kostenlose Nachhilfe über BuT
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Prüfen Sie den Anspruch:Sie haben Anspruch, wenn Sie Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Bürgergeld (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) beziehen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
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Holen Sie eine Bestätigung von der Schule ein:Lassen Sie sich von der Schule bestätigen, dass Ihr Kind zusätzliche Unterstützung benötigt. Diese Bescheinigung ist für den Antrag erforderlich.
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Stellen Sie den Antrag:
- Wenn Sie Bürgergeld beziehen: Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jobcenter.
- In allen anderen Fällen: Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihrem Landkreis (z. B. im Bürgeramt oder Rathaus).
- Wenn Sie Bürgergeld beziehen: Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jobcenter.
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Nutzen Sie die Nachhilfe:Nach der Bewilligung des Antrags kann Ihr Kind die kostenlose Nachhilfe bei einem anerkannten Anbieter in Anspruch nehmen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung.
